Brauche ich überhaupt einen Baustellenkoordinator nach dem BauKG?

Viele Bauherren sind unsicher: Wann muss ich das BauKG überhaupt beachten?

– 20. Juni 2025 –

Die Antwort hängt nicht vom Projektbudget, sondern von Art und Umfang der Bauarbeiten ab – und die gesetzlichen Vorgaben sind klar geregelt.✅ Das BauKG gilt für alle Baustellen mit mehreren Unternehmern.

Sobald mehr als ein Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf Ihrer Baustelle tätig ist, gilt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, Umbau, eine Sanierung oder Wartungsarbeiten handelt.

Beispiel: Wenn zuerst ein Abbruchunternehmen und danach ein Elektriker beauftragt werden → BauKG-Pflicht!

📌 Ab wann brauche ich einen Baustellenkoordinator?

Fall: Was ist erforderlich?

Nur 1 Unternehmen tätig, auch keine Sub -> Kein Koordinator notwendig, aber Sicherheitsvorschriften gelten trotzdem

2 oder mehr Unternehmen tätig, inkl. Sub -> Pflicht zur Bestellung eines Koordinators gem. § 3 BauKG

Mehr als 30 Arbeitstage / >500 Personentage -> Zusätzliche Vorankündigung an Arbeitsinspektorat (§ 6 BauKG) erforderlich (erledigen wir auch gerne für Sie)

 📋 Was muss der Koordinator machen?

Ein professioneller Planungs- und Baustellenkoordinator übernimmt für Sie:

  • die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

  • die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten

  • die regelmäßige Kontrolle der sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf der Baustelle

  • die Abstimmung mit Ihren Auftragnehmern zur Vermeidung von Gefährdungen

  • die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, Vorankündigung und Archivierung

🎯 Unser Tipp:

Lassen Sie Ihr Projekt einmal kostenlos durch uns prüfen, ob und in welchem Umfang das BauKG gilt – und welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind.
So vermeiden Sie unnötige Kosten oder riskante Versäumnisse.

📞 Jetzt unverbindlich anfragen: Baumeister Dipl.-Ing. Stefan Lechner +43 664 224 15 91 baumeister@bau-werte.biz 

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