– 20. Juni 2025 –
Die Antwort hängt nicht vom Projektbudget, sondern von Art und Umfang der Bauarbeiten ab – und die gesetzlichen Vorgaben sind klar geregelt.✅ Das BauKG gilt für alle Baustellen mit mehreren Unternehmern.
Sobald mehr als ein Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf Ihrer Baustelle tätig ist, gilt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, Umbau, eine Sanierung oder Wartungsarbeiten handelt.
Beispiel: Wenn zuerst ein Abbruchunternehmen und danach ein Elektriker beauftragt werden → BauKG-Pflicht!
📌 Ab wann brauche ich einen Baustellenkoordinator?
Fall: Was ist erforderlich?
Nur 1 Unternehmen tätig, auch keine Sub -> Kein Koordinator notwendig, aber Sicherheitsvorschriften gelten trotzdem
2 oder mehr Unternehmen tätig, inkl. Sub -> Pflicht zur Bestellung eines Koordinators gem. § 3 BauKG
Mehr als 30 Arbeitstage / >500 Personentage -> Zusätzliche Vorankündigung an Arbeitsinspektorat (§ 6 BauKG) erforderlich (erledigen wir auch gerne für Sie)
📋 Was muss der Koordinator machen?
Ein professioneller Planungs- und Baustellenkoordinator übernimmt für Sie:
die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
die regelmäßige Kontrolle der sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf der Baustelle
die Abstimmung mit Ihren Auftragnehmern zur Vermeidung von Gefährdungen
die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, Vorankündigung und Archivierung
🎯 Unser Tipp:
Lassen Sie Ihr Projekt einmal kostenlos durch uns prüfen, ob und in welchem Umfang das BauKG gilt – und welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind.
So vermeiden Sie unnötige Kosten oder riskante Versäumnisse.
📞 Jetzt unverbindlich anfragen: Baumeister Dipl.-Ing. Stefan Lechner +43 664 224 15 91 baumeister@bau-werte.biz