Datenklassifizierung nach dem Traffic Light Protocol (TLP)

BAU-WERTE ist Datensicherheit ein großes Anliegen. Daher haben wir eine Klassifizierung aller wesentlichen Unternehmensdaten nach dem Traffic Light Protocol ("Ampelsystem", abgekürzt TLP) eingeführt. Das Traffic-Light-Protokoll ist eine einfache, international gebräuchliche Methode zur Klassifizierung von Information nach deren Vertraulichkeitsstufe. 

Das bedeutet: Alle Dokumente und E-Mails erhalten einen Vertraulichkeitsvermerk nach folgender Klassifizierung. 

 

TLP CLEAR ... öffentlich: uneingeschränkte Weitergabe

Informationen dürfen ohne Einschränkungen veröffentlicht werden, von dieser Einstufung sind urheberrechtliche Inhalte exkludiert.

🟢TLP GREEN ... intern: Weitergabe nur innerhalb der Projektbeteiligten sowie an externe Interessierte (z.B. Partner)

Informationen dieser TLP-Stufe dürfen innerhalb von BAU-WERTE und innerhalb des laufenden Projekts sowie bei Bedarf an externe Interessierte weitergegeben werden. Eine Veröffentlichung der Informationen ist allerdings unzulässig.

🟡TLP AMBER ... vertraulich: Weitergabe nach dem Prinzip "Kenntnis nur bei Notwendigkeit"

Informationen, welche als TLP:AMBER gekennzeichnet sind, dürfen intern, wie extern nur nach dem Prinzip „Kenntnis nur bei Notwendigkeit“ weitergegeben werden. Empfänger*innen dürfen Informationen an Dritte nach demselben Erforderlichkeitsprinzip weitergeben, wenn durch die Empfänger*innen ihr Schutz oder Schadensreduktion angestrebt wird.

🟡TLP AMBER+ STRICT ... vertraulich: Weitergabe nach dem Prinzip "Kenntnis nur bei Notwendigkeit" und nur innerhalb des Unternehmens

Informationen dürfen ausschließlich intern nach dem Prinzip „Kenntnis nur bei Notwendigkeit“ weitergegeben werden. Empfänger*innen dürfen Informationen innerhalb nach demselben Erforderlichkeitsprinzip weitergeben, wenn dadurch der Schutz oder Schadensreduktion angestrebt wird.

🔴TLP RED ... streng vertraulich: Weitergabe nur zielgerichtet und direkt an bekannte Empfänger*innen (sensibel)

Im Falle von Informationen, welche als TLP:RED gekennzeichnet sind, gilt es die unberechtigte Einsicht unter allen Umständen zu verhindern. Die Weitergabe darf ausschließlich nach Freigabe des/der Dokumenteneigentümer*in/Informationseigentümer*in erfolgen und ist nachvollziehbar, bspw. per E-Mail, festzuhalten.

Bitte unterstützen Sie unsere Sicherheitsbedürfnisse und die unserer Kunden und Auftraggeber, indem Sie von uns erhaltene Informationen (Dokumente, E-Mails) dem Klassifizierungsvermerk entsprechend behandeln. 

Sie können selbstverständlich auch bei Ihren Sendungen an uns per Klassifizierungsvermerk festlegen, mit welchem Vertraulichkeitsgrad wir Ihre Information behandeln sollen.