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BAU-WERTE Planender Baumeister
Leistung 08

Die Objektsicherheitsprüfung erfasst systematisch den sicherheitsrelevanten Zustand eines Gebäudes und dokumentiert ihn nachvollziehbar — die Grundlage dafür, dass Eigentümer und Verwalter ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Häufige Fragen

Erfüllt mein Gebäude die Prüfpflichten?

Für Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Objekten ist die regelmäßige Prüfung ein wiederkehrender Aufwand, der sich nur mit einer einheitlichen Systematik beherrschen lässt.

Wie gehen wir vor?

Wir prüfen nach ÖNORM B 1300 für Wohngebäude und ÖNORM B 1301 für Nichtwohngebäude und liefern eine Dokumentation, die sich unmittelbar in das Bauwerksbuch überführen lässt.

Auf Anfrage: Prüfumfang und Intervalle richten sich nach Gebäudetyp und Nutzung. Wir nennen beides projektbezogen — Anfrage stellen.
Erstgespräch

Sprechen wir über Ihr Projekt

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zurück.

Kurzanfrage

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