Baustellenkoordination nach dem BauKG
Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf Ihrer Baustelle tätig werden, sind Sie als Bauherr gesetzlich verpflichtet, einen Koordinator zu bestellen. Das gilt unabhängig von der Projektgröße — auch dann, wenn Baumeister, Elektriker und Tischler nacheinander arbeiten.
Häufige Fragen
Brauche ich überhaupt einen Baustellenkoordinator?
Der Planungs- und Baustellenkoordinator übernimmt gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben während Planung und Ausführung. Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, koordiniert sie und überprüft ihre Einhaltung vor Ort. Er vermittelt zwischen den ausführenden Unternehmen und stellt die Grundsätze der Gefahrenverhütung sicher.
Wie gehen wir vor?
Unser Anspruch ist es, Ihnen als Bauherr Rechtssicherheit zu geben und einen Weg zu null Arbeitsunfällen zu finden. Wir verlagern den Schwerpunkt vom technischen System auf den Faktor Mensch und etablieren mit interdisziplinären Ansätzen eine neue Risikokultur — unter Einbeziehung und Vernetzung aller Beteiligten.
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