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BAU-WERTE Planender Baumeister
Leistung 01

Für zahlreiche Wiener Gebäude — insbesondere Altbauten — sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, ein vollständiges Bauwerksbuch zu erstellen, fachgerecht zu dokumentieren und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien zu registrieren. Wir übernehmen das vollständig.

Fristen
GebäudeFrist
Neubauten, Zu- und Umbautenbis zur Fertigstellungsanzeige
Gebäude errichtet vor 1919bis spätestens 31.12.2027
Gebäude errichtet 1919 bis 1945bis spätestens 31.12.2030

Häufige Fragen

Bis wann brauche ich ein Bauwerksbuch?

Gemäß § 128a der Wiener Bauordnung ist der Eigentümer verantwortlich. Ist eine Hausverwaltung bestellt, obliegt dieser die Beauftragung und die laufende Führung. Die Pflicht wurde in kurzer Frist auf tausende Altbauten ausgeweitet — die Aushebung der Bauakten, deren Digitalisierung, die Objektbegehung und die Dokumentation sind zeit- und fachintensiv.

Wie gehen wir vor?

Wir liefern kein Werkzeug zum Selbstausfüllen, sondern die fachlich verantwortete Komplettlösung: von der Aushebung der Bauakte bei der Behörde über die Begehung bis zur Registrierung. Als planender Baumeister und zertifizierter Ingenieurbefundersteller decken wir auch die statisch relevanten Teile ab, für die eine reine Verwaltungslösung nicht ausreicht.

Auf Anfrage: Dauer der Erstellung und was der Eigentümer beistellt, hängt an Größe und Zustand des Objekts. Wir nennen beides projektbezogen — Anfrage stellen.
Erstgespräch

Sprechen wir über Ihr Projekt

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zurück.

Kurzanfrage

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