Bauwerksbuch Wien
Für zahlreiche Wiener Gebäude — insbesondere Altbauten — sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, ein vollständiges Bauwerksbuch zu erstellen, fachgerecht zu dokumentieren und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien zu registrieren. Wir übernehmen das vollständig.
| Gebäude | Frist |
|---|---|
| Neubauten, Zu- und Umbauten | bis zur Fertigstellungsanzeige |
| Gebäude errichtet vor 1919 | bis spätestens 31.12.2027 |
| Gebäude errichtet 1919 bis 1945 | bis spätestens 31.12.2030 |
Häufige Fragen
Bis wann brauche ich ein Bauwerksbuch?
Gemäß § 128a der Wiener Bauordnung ist der Eigentümer verantwortlich. Ist eine Hausverwaltung bestellt, obliegt dieser die Beauftragung und die laufende Führung. Die Pflicht wurde in kurzer Frist auf tausende Altbauten ausgeweitet — die Aushebung der Bauakten, deren Digitalisierung, die Objektbegehung und die Dokumentation sind zeit- und fachintensiv.
Wie gehen wir vor?
Wir liefern kein Werkzeug zum Selbstausfüllen, sondern die fachlich verantwortete Komplettlösung: von der Aushebung der Bauakte bei der Behörde über die Begehung bis zur Registrierung. Als planender Baumeister und zertifizierter Ingenieurbefundersteller decken wir auch die statisch relevanten Teile ab, für die eine reine Verwaltungslösung nicht ausreicht.
Passt dazu
Alle LeistungenObjektsicherheit
Prüfung nach ÖNORM B 1300 und B 1301 für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Mehr → 07Gutachten
Allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert — Fachgebiete 09.40 und 09.83.
Mehr → 02Baustellenkoordination
Planungs- und Baustellenkoordination als bestellter Sicherheits- und…
Mehr → 03Örtliche Bauaufsicht
Technische und kaufmännische ÖBA — als zertifizierter Experte für Örtliche Bauaufsicht.
Mehr →Sprechen wir über Ihr Projekt
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zurück.